Kapitallebensversicherung
Ein sehr beliebtes Modell zur Altersvorsorge in Deutschland ist die Kapitallebensversicherung. Dies liegt insbesondere daran, dass diese Versicherungsform zwei verschiedene Ziele in sich vereint – die Absicherung der Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherten und der Aufbau von Kapital für die eigene Altersvorsorge. Die Versicherung besteht also eigentlich aus zwei verschiedenen Versicherungen: einer Lebensversicherung und einer Kapitalversicherung.
Die Vorteile einer Kapitallebensversicherung liegen also auf der Hand. Man kann gleichzeitig seine Familie absichern und für den eigenen Altersruhestand vorsorgen. Außerdem eignet sich die Kapitallebensversicherung zur Absicherung von Krediten sowie zur Finanzierung von Wohneigentum.
Modelle der Kapitallebensversicherung
Inzwischen gibt es viele verschiedene Modelle einer Kapitallebensversicherung. Das klassische Modell ist die so genannte kombinierte Er- und Ablebensversicherung. Hierbei werden sowohl im Fall des Todes des Versicherten, als auch bei Erleben eines festgelegten Zuteilungszeitpunkts Leistungen ausgezahlt. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass im Erlebensfall, das heißt, wenn der Versicherte ab dem Zuteilungszeitpunkt Leistungen bezieht, der Todesfallschutz in der Regel wegfällt. Wer dennoch seine Hinterbliebenen wirkungsvoll absichern möchte, muss eine besondere Form der Kapitallebensversicherung wählen – die Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz. Man spricht dabei auch von einer Sterbegeldversicherung.
Weiterhin gibt es besondere Formen der Kapitallebensversicherung, mit denen sich z.B. Eheleute zusammen versichern können. Auch verschiedene Optionstarife sind dabei möglich.
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Änderungen bei der Kapitallebensversicherung
Grundsätzlich ist die Kapitallebensversicherung also ein sehr ausgeklügeltes Modell, mit dem sich gleich mehrere Risiken auf einmal absichern lassen. Dennoch hat sie in den letzten Jahren viel von ihrer Attraktivität verloren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Aufbau von Kapital zum Zweck der Altersvorsorge. Grund dafür ist eine neue Regelung, die seit Anfang 2005 besteht und nach der Kapitallebensversicherungen nicht mehr steuerfrei sind.
Aufgrund dieser Faktoren sollte der Versicherte genau überlegen und wenn möglich mithilfe eines Experten durchrechnen, ob der Abschluss einer Kapitallebensversicherung – gerade im Hinblick auf den Kapitalaufbau zur Altersvorsorge – für ihn lohnenswert ist.