Rürup-Rente
Was die Riester Rente für die angestellten Arbeitnehmer, ist die Rürup Rente für Freiberufler, Beamte und Selbstständige. Auch Besserverdienende können von diesem Konzept zur Altersvorsorge profitieren und es in Anspruch nehmen.
Nachgelagerte Besteuerung – Prinzip der Rürup-Rente
Grundlage bei der Rürup Rente ist die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Dieses Prinzip basiert – einfach gesagt – darauf, dass der Versicherte je nach Lebensabschnitt verschieden hohe Steuerbeträge bezahlt. Während der Lebensarbeitszeit werden also höhere Steuerbeträge gezahlt, als in Zeiten der Ausbildung, des Studiums oder später beim Bezug der Rente. Dem Versicherten soll hiermit die Möglichkeit gegeben werden, nach Wunsch größerer Teile seines Vermögens beziehungsweise seines Gehaltes in das Vorsorgemodell der Rürup Rente einzubringen und damit steuerbegünstigt für den Eintritt in die Rente vorzusorgen. Es gibt also keine festen monatlichen Beträge in immer gleicher Höhe, wie es bei der Riester Rente der Fall ist, sondern der Versicherte hat die Möglichkeit, verschieden hohe Beträge einzuzahlen. Dies kann sowohl in Form von regelmäßigen Zahlungen als auch durch Einmalzahlungen geschehen.
Das Modell ist also besonders für die Bedürfnisse von Besserverdienenden und Selbstständigen ausgelegt, bei denen man davon ausgeht, dass sie im fortgeschrittenen Alter dazu in der Lage sind, höhere Beträge in die Versicherung einzubringen. Die staatliche Förderung erfolgt dabei im Rahmen von Steuerbegünstigungen, so können derzeit zwei Drittel der Einzahlungsbeträge steuerlich abgesetzt werden. Seit einigen Jahren entwickelt sich diese Grenze jedoch kontinuierlich nach oben und soll so lange fortgesetzt werden, bis die Beiträge zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden können.
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Hinterbliebenenschutz
Zugeteilt werden kann die Rürup Rente ab der Vollendung des 60. Lebensjahres. Ein Hinterbliebenenschutz ist dabei nicht enthalten, das heißt, sollte der Versicherte den Zuteilungszeitpunkt nicht erleben, verfallen alle bereits gezahlten Beiträge zu Gunsten der Versichertengemeinschaft. Daher empfiehlt es sich für Versicherte des Rürup Rentenmodels, zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung – wenn möglich mit Hinterbliebenenschutz – abzuschließen. In diesem Fall werden auch die Beiträge für die zusätzlich abgeschlossenen Versicherungen steuerlich begünstigt. In diesem Rahmen kann auch beantragt werden, dass beim Tod des Versicherten vor Eintritt in die Rente die Beträge für die Hinterbliebenen bereits ab dem Todeszeitpunkt ausgezahlt werden. Hierbei muss man sich jedoch im Klaren darüber sein, dass die steuerlichen Vergünstigungen dann nicht mehr gewährt werden.
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Fazit zur Rürup-Rente
Für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Besserverdienende ist die Rürup-Rente das ideale Modell für die zusätzliche private Altersvorsorge. Die steuerlichen Vergünstigungen erlauben es, auch größere Einmalbeträge in die Versicherung einzubringen, ohne dafür mit horrenden Steuersätzen bestraft zu werden. Beim Abschluss eines solchen Modells sollte jedoch keinesfalls an einem Hinterbliebenenschutz in Verbindung mit der Vorsorge gegen die eigene Berufsunfähigkeit gespart werden.